Was gibt es Neues vom DEUVET?

Hier findest Du aktuelle Neuigkeiten vom DEUVET

DEUVET erweitert seine Informationskanäle in den sozialen Medien

Die Mediennutzung verändert sich in immer kürzeren Zeiträumen. Um auch Freunde der historischen Mobilität zu erreichen, die sich vor allem über soziale Medien informieren, geht auch der DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. neue Wege.

Die Mediennutzung verändert sich in immer kürzeren Zeiträumen. Um auch Freunde der historischen Mobilität zu erreichen, die sich vor allem über soziale Medien informieren, geht auch der DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. neue Wege.

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DEUVET und drei Verbände einigen sich auf gemeinsame Positionen zur historischen Mobilität

Oldtimer-Gutachten nur durch qualifizierte Sachverständige – Mit dem BVSK e.V., dem VKS e.V. und dem DEUVET e.V. einigen sich drei Verbände auf gemeinsame Positionen zur historischen Mobilität.


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KLASSIK EXPERTISE aus Gechingen bei Stuttgart ist neues Fördermitglied

In immer mehr Regionen erweitern führende Sachverständigenbüros den Förderkreis des DEUVET und bieten den Mitgliedern kompetente Beratung. Mit KLASSIK EXPERTISE aus Gechingen konnte ein erfahrenes Team für den Oldtimerverband gewonnen werden. Wertgutachten, Echtheitsexpertisen und Kaufberatung sind das Dienstleistungsspektrum der Sachverständigen aus dem Stuttgarter Raum. Ein immer unübersichtlicherer Markt und steigende Fahrzeugwerte erfordern zunehmend die Kompetenz professioneller Kenner von

Oldtimern und Liebhaberfahrzeugen.

Nicht nur fordern Versicherungen inzwischen hochwertige Gutachten und Expertisen – auch die Käufer vertrauen immer häufiger auf professionelle Unterstützung, um Fehlkäufe und damit einhergehende Verluste

zu vermeiden.Dipl. Ing. Wolfgang Hämmerlin und sein Team von Oldtimerexperten bieten hier das ganze Spektrum an: Kurz- und Wertgutachten, Expertisen, Kaufberatung und Restaurierungsbegleitung.„Wir freuen uns sehr, mit KLASSIK EXPERTISE einen erfahrenen und hochkompetenten Partner für alle Fragen zur Beurteilung klassischer Fahrzeuge in unseren Reihen zu haben. Eine solch weitsichtige Unterstützung würden wir uns von viel mehr Beteiligten aus der Szene wünschen“ freut sich Jan Hennen, Vizepräsident Kommunikation beim DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V.

www.klassik-expertise.de

Erfolgreicher Austausch des DEUVET mit dem Bundesverband der zertifizierten Gutachter für historisch

Ein erster erfolgreicher Austausch des DEUVET Bundesverband Oldtimer – Youngtimer e.V. mit dem Bundesverband der zertifizierten Gutachter für historische Fahrzeuge e.V. legt den Grundstein für eine Zusammenarbeit für die historische Mobilität

In einer Videokonferenz am 11.09.2025 haben sich der DEUVET Bundesverband Oldtimer – Youngtimer e.V. und der neu gegründete Bundesverband der zertifizierten Gutachter für historische Fahrzeuge e.V. erstmals zu verschiedenen Themen rund um die historische Mobilität ausgetauscht.

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DEUVET kommentiert das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Zustandsnotenangaben bei Verkaufsanzeigen

Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Zustandsnotenangaben vom 23. Juli 2025 hat für großes Aufsehen unter den Liebhabern der historischen Mobilität gesorgt. Händler, aber auch private Käufer und Verkäufer sollten sich über die Auswirkungen informieren.

Der DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. legt in dieser Veröffentlichung eine Besprechung des Urteils durch seinen Beirat Recht, Oldtimeranwalt Dr. jur. Götz Knoop vor.

 

Besprechung BGH 23.07.2025 VIII ZR 240/24 von Dr. jur. Götz Knoop

Alle Welt berichtet über die vorgenannte Entscheidung und hebt hervor, dass der BGH nunmehr die vom Verkäufer im Rahmen der Kaufanbahnung genannte Zustandsnote als verbindlich ausgeurteilt habe.

Soweit richtig aber nicht neu!

Die Rechtsprechung, dass im Rahmen der Kaufvertragsanbahnung vom Verkäufer genannte Zustandsnoten für den Verkäufer bindend sind, ist alt. Eine der ersten Entscheidung hierzu stammt vom OLG Köln, 18.12.1996, 26 U 24/96.

Erfreulich ist aber selbstverständlich, dass es nunmehr hinsichtlich der Frage der Verbindlichkeiten der Nennung von Zustandsnoten eine BGH-Rechtsprechung gibt.

Das Urteil beinhaltet aber tatsächlich eine neue weitergehende Erkenntnis. Gegenstand der Entscheidung war nämlich ein Sachverhalt, in dem der Verkäufer versuchte, die Nennung der Zustandsnote einzuschränken, er hat nämlich formuliert „siehe Gutachten – Note 2-3“.

Der BGH hat diesen Versuch der Einschränkung, sich durch die Formulierung „siehe Gutachten“ von der Zustandsnote zu distanzieren, eine Absage erteilt.

Der BGH führte insofern aus, die zum Fahrzeug erstellten Gutachten hätten die Zustandsnote „2-3“ überhaupt nicht wiedergegeben. Ferner verwies der BGH darauf, dass es den Interessenten erkennbar auf die aktuelle Zustandsbewertung ankomme, nicht auf die Zustandsbewertung eines typischerweise länger zurückliegenden Gutachtens ankäme.

Der Hinweis darauf, dass die in dem Fall vorliegenden Gutachten die vom Verkäufer genannte Zustandsnote nicht wiedergaben, ist sehr fallspezifisch und lässt sich kaum verallgemeinern. Allerdings hatte das Argument, dass den Käufer eine aktuelle Zustandsbewertung interessiere und nicht eine länger zurückliegende sehr weitreichende Bedeutung.

Für den Verkäufer wird es nämlich sehr schwierig, sich zukünftig in die Situation zu versetzen, einerseits Zustandsnoten zu nennen, anderseits aber an diese Zustandsnoten nicht gebunden zu sein.

Eine einfache Formulierung wie „siehe Gutachten“ wird dafür bei weitem nicht ausreichen.

Allzeit gute Fahrt wünscht Dr. jur. Götz Knoop

 

„Ergänzend zur der Urteilskommentierung empfiehlt der DEUVET bei Fahrzeugbeschreibungen zur Veräußerung wie auch beim Kauf grundsätzlich vorsichtig zu sein. Die Technikreferenten vieler DEUVET-Clubs helfen gegen kleine Aufwandsvergütung sicherlich gerne, unwahre oder übertriebene Aussagen zum Fahrzeug in Verkaufsanzeigen zu vermeiden und bei der Besichtigung durch den Käufer den Zustand des Fahrzeugs fachgerecht zu bewerten“ erläutert DEUVET Präsident Dr. Ekkehard Pott.